Kontrollprüfung (Umschreibung ausländischer Fahrausweis)
Fahrzeugführer aus dem Ausland welche seit 12 Monaten in der Schweiz wohnen und sich in dieser Zeit nicht länger als 3 Monate ununterbrochen im Ausland aufgehalten haben, müssen eine Kontrollfahrt machen.
Ausländische Führerausweise sind in der Schweiz 1 Jahr ab Anmeldedatum gültig. Innerhalb dieser Zeit muss der schweizerische Führerausweis beantragt werden. Beachten Sie jedoch, dass nicht alle ausländischen Fahrausweise anerkannt werden.
Die Kontrollfahrt kann mit einem Auto mit automatischem oder manuellem Getriebe (auch Privatauto) absolviert werde.
Wenn die Kontrollfahrt nicht bestanden wird, muss der Fahrzeugführer die gesamte Fahrausbildung durchlaufen (Nothelferkurs, Theorieprüfung, Verkehrskundeunterricht, praktische Prüfung).
Voraussetzung für die praktische Prüfung:
- eine einwandfreie Fahrzeugbedienung
- eine vorausschauende Fahrweise
- sich und die anderen Verkehrsteilnehmer in keiner Weise gefährdet
- ein korrektes Einspuren
- optimale Geschwindigkeitsgestaltung
- Kenntnisse der Vortritts- und Verkehrsregeln
- eine ökologische Fahrweise
- Fahren nach Wegweisern
- Manöver (Parkieren, Wenden, Rückwärtsfahren, Bergsicherung)
- Vollbremsung
Wenn Sie bei einem Fahrlehrer Fahrstunden besuchen, verfügen Sie über eine ideale Vorbereitung für die Kontrollfahrt.