Manuela Bredow: 079 347 28 28 Roman Looser: 079 408 28 28 info@l-team.ch

AGBˋs

Diese AGB‘s dienen dazu, das Verhältnis zwischen Fahrschüler/in und Fahrlehrer/in zu regeln.

  1. Der Lernfahrausweis muss in jeder Fahrstunde mitgeführt werden.
  2. Falls durch ein laufendes Verfahren der Lernfahrausweis entzogen werden könnte oder bereits entzogen wurde, ist dies dem Fahrlehrer unverzüglich mitzuteilen.
  3. Wir garantieren Dir eine vollumfängliche und seriöse Fahrausbildung nach neusten Erkenntnissen.
  4. Sobald Du prüfungsreif bist, werden wir uns zusammen an die Führerprüfung anmelden.
  5. Bei einer 3. Führerprüfung muss diese nach Auflagen des Strassenverkehrsamtes absolviert werden (zurzeit in Winterthur oder Zürich-Albisgüetli).
  6. Vor einer Prüfung müssen sämtliche offenen Beträge beglichen sein inkl. der Prüfungslektion, falls nichts anderes besprochen wurde.
  7. Unpünktliches Erscheinen des Fahrschülers hat zur Folge, dass die Lektion um diese Zeit gekürzt wird.
  8. Unpünktliches Erscheinen des Fahrlehrers hat zur Folge, dass die Lektion um diese Zeit verlängert, nachgeholt oder nicht verrechnet wird.
  9. Die Lektionsdauer beinhaltet immer: Begrüssung, Einrichten, Fahren, Schlussbesprechung und Terminvereinbarung.
  10. Eine Lektion dauert 50 Minuten. Wenn nichts anderes besprochen wurde, wird jeweils 1,5 Lektionen (75 Min.) unterrichtet.
  11. Die Grundpauschale gemäss Preisliste ist obligatorisch.
  12. Terminverschiebungen oder Absagen müssen mindestens 24 Stunden vorher gemeldet werden. Möglich per Telefon, auch per SMS oder Watsup, wenn wir Rückbestättigen. Im Krankheitsfall bitte ein Arztzeugniss mitbringen. Ansonsten werden die vereinbarten Lektionen verrechnet.
  13. Alkohol, Drogen, Medikamente und andere Betäubungsmittel sind verboten. Wer unter Einfluss solcher steht, ist fahrunfähig (nach einem Joint gilt mind. eine Wartezeit von 72 Stunden). Bei Alkohol gilt die Null Toleranz (Restalkohol)!!! Falls seitens des Fahrlehrers Zweifel an der Fahrfähigkeit besteht, kann die Lektion im Sinne der Verkehrssicherheit und ohne Geldrückgabe jederzeit abgebrochen werden.
  14. Die Bezahlung von Einzellektionen und Abo‘s erfolgt gemäss Preisliste. Abo‘s müssen spätestens in der 2. Lektion des folgenden Abo‘s bezahlt sein, falls nichts anderes besprochen wurde.
  15. Der Fahrschüler ist während des praktischen Unterrichts sowie der Fahrprüfung durch die Fahrschule versichert.
  16. Wird ein Abo nicht fertig aufgebraucht, bezahlt der Fahrlehrer den Restbetrag zurück. Und zwar ohne etwelche Abzüge.
  17. Das Vertragsverhältnis zwischen Fahrschüler und Fahrlehrer kann beidseitig jederzeit aufgelöst werden.
  18. Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Fahrschule. Beiden Parteien steht der Ombudsmann des ZFV kostenlos zur Verfügung (zuercherfahrlehrer.ch)