AGBˋs

Diese AGB dienen dazu, das Verhältnis zwischen Fahrschüler/in und Fahrlehrer/in zu
regeln.

  1. Der Lernfahrausweis muss in jeder Fahrstunde mitgeführt werden
  2. Wir garantieren Dir eine vollumfängliche und seriöse Fahrausbildung nach
    neuesten Erkenntnissen
  3. Vor der Prüfung müssen sämtliche offene Fahrstunden beglichen sein, inkl. der Prüfungslektion, falls nichts anderes besprochen wurde
  4. Unpünktliches Erscheinen des Fahrschülers hat zur Folge, dass die Lektion
    trotzdem pünktlich zu Ende ist
  5. Unpünktliches Erscheinen des Fahrlehrers hat zur Folge, dass die Lektion um diese Zeit verlängert wird
  6. Eine Lektion dauert 50 Min. Wir empfehlen 1.5 Lektionen (75 Min).
  7. Die Lektionsdauer beinhaltet: Begrüßung, Einrichten, Fahren, Schlussbesprechung und Terminvereinbarung
  8. Die Grundpauschale (Versicherung und Administration) ist obligatorisch
  9. Terminverschiebungen oder Absagen müssen mind. 24 Std. vorher erfolgen. Möglich per Telefon, Watsup oder SMS, wenn wir Rückbestätigen. Im Krankheitsfall bitte ein Arztzeugnis mitbringen. Ansonsten wird die Lektion verrechnet
  10. Die Bezahlung von Einzellektionen und Abo’s erfolgt gemäß Preisliste. Abo’s müssen spätestens nach der 2. Lektion bezahlt werden, falls nichts Anderes besprochen wurde
  11. Der Fahrschüler/in ist während des praktischen Unterrichts sowie der Fahrprüfung durch die Fahrschule versichert
  12. Wird ein Abo nicht aufgebraucht, wird der Rest zurückbezahlt
  13. Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Fahrschule. Beiden Parteien steht der Ombudsmann des ZFV kostenlos zur Verfügung
  14. zuercherfahrlehrer.ch