AGBˋs
Diese AGB dienen dazu, das Verhältnis zwischen Fahrschüler/in und Fahrlehrer/in zu
regeln.
- Der Lernfahrausweis muss in jeder Fahrstunde mitgeführt werden
- Wir garantieren Dir eine vollumfängliche und seriöse Fahrausbildung nach
neuesten Erkenntnissen - Vor der Prüfung müssen sämtliche offene Fahrstunden beglichen sein, inkl. der Prüfungslektion, falls nichts anderes besprochen wurde
- Unpünktliches Erscheinen des Fahrschülers hat zur Folge, dass die Lektion
trotzdem pünktlich zu Ende ist - Unpünktliches Erscheinen des Fahrlehrers hat zur Folge, dass die Lektion um diese Zeit verlängert wird
- Eine Lektion dauert 50 Min. Wir empfehlen 1.5 Lektionen (75 Min).
- Die Lektionsdauer beinhaltet: Begrüßung, Einrichten, Fahren, Schlussbesprechung und Terminvereinbarung
- Die Grundpauschale (Versicherung und Administration) ist obligatorisch
- Terminverschiebungen oder Absagen müssen mind. 24 Std. vorher erfolgen. Möglich per Telefon, Watsup oder SMS, wenn wir Rückbestätigen. Im Krankheitsfall bitte ein Arztzeugnis mitbringen. Ansonsten wird die Lektion verrechnet
- Die Bezahlung von Einzellektionen und Abo’s erfolgt gemäß Preisliste. Abo’s müssen spätestens nach der 2. Lektion bezahlt werden, falls nichts Anderes besprochen wurde
- Der Fahrschüler/in ist während des praktischen Unterrichts sowie der Fahrprüfung durch die Fahrschule versichert
- Wird ein Abo nicht aufgebraucht, wird der Rest zurückbezahlt
- Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Fahrschule. Beiden Parteien steht der Ombudsmann des ZFV kostenlos zur Verfügung
- zuercherfahrlehrer.ch